|
I.
Geltung
Soweit keine besonderen Bedingungen
vereinbart und
von uns schriftlich bestätigt wurden, erfolgen die Leistungen und
Angebote des
Vereins Citizen Band Club Austria (in der Folge kurz „CBCA“)
ausschließlich
aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich
der Kunde
bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt.
Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem CBCA und
dem Kunden.
II.
Angebote und Geheimhaltung
Ohne Zustimmung vom CBCA darf der Inhalt
von Anboten Dritten
nicht zur Kenntnis gebracht werden. Weiters darf vom Anbot keine
missbräuchliche
Verwendung genommen werden,
sowie Teile des Anbots an Dritte weitergeleitet werden.
Spezielle Vereinbarungen zwischen den Vetragspartnern sind
kundenspezifisch und nicht ständiger teil der Vereinbarung.
III.
Preise
Alle vom CBCA genannten Preise sind,
sofern es nicht ausdrücklich
anders vereinbart oder vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Die
Verrechnung der Preise erfolgt in Euro.
|
IV.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofern auf
der rechnung nicht anders vermerkt binnen 14 Tagen
ohne weitere
Abzüge nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Zahlungen des
Kunden gelten
erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto vom
CBCA als
geleistet.
V.
Mahn-
und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den
Fall des
Verzuges, die entstehenden Mahnspesen in ortsüblicher höhe
und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind,
zu ersetzen. Da der CBCA das Mahnwesen
selbst
betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgte Mahnung einen
Mahnbeitrag abhängig der Rechnungshöhe von
mindestens aber €
10,00 zu bezahlen. Im Falle der Betreibung durch einen Rechtanwalt hat
der
Kunde die Kosten des Rechtsanwaltes zu ersetzen.
VI.
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht.
Vertragssprache ist
Deutsch. Gerichtsstand
ist Graz.
VII.
Haftung
Für Unfälle,
Verletzungen oder Schäden an
Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom CBCA und
seinen eventuellen
Helfern keinerlei Haftung und/oder Schadenersatz übernommen. Bei
Schadensforderungen Dritter ist der CBCA seitens des Vetragspartners
Schad und klaglos zu halten.
|