Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden, erfolgen die Leistungen und Angebote des Vereins Citizen Band Club Austria (in der Folge kurz "CBCA") ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen dem CBCA und dem Kunden.

II. Angebote und Geheimhaltung

Ohne Zustimmung vom CBCA darf der Inhalt von Anboten Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden. Weiters darf vom Anbot keine missbräuchliche Verwendung genommen werden, sowie Teile des Anbots an Dritte weitergeleitet werden. Spezielle Vereinbarungen zwischen den Vetragspartnern sind kundenspezifisch und nicht ständiger teil der Vereinbarung.

III. Preise

Alle vom CBCA genannten Preise sind, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart oder vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Verrechnung der Preise erfolgt in Euro

IV. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist sofern auf der rechnung nicht anders vermerkt binnen 14 Tagen ohne weitere Abzüge nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto vom CBCA als geleistet.

V. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die entstehenden Mahnspesen in ortsüblicher höhe und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Da der CBCA das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgte Mahnung einen Mahnbeitrag abhängig der Rechnungshöhe von mindestens aber € 10,00 zu bezahlen. Im Falle der Betreibung durch einen Rechtanwalt hat der Kunde die Kosten des Rechtsanwaltes zu ersetzen.

VI. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist Graz.

VII. Haftung

Für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Person oder Sache, welcher Verursacher auch immer, wird vom CBCA und seinen eventuellen Helfern keinerlei Haftung und/oder Schadenersatz übernommen. Bei Schadensforderungen Dritter ist der CBCA seitens des Vetragspartners Schad und klaglos zu halten.

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